Eine Unterschrift kann Ihr Glück bedeuten, aber auch Ihr Ruin sein!

Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.

Rechtsberatung anfragen

Ihre Fachanwältin für Baurecht & Architektenrecht in Bochum

Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bietet Mariéle Abel Ihnen kompetente Rechtsberatung. Wir helfen Ihnen sich bei der Bauplanung abzusichern, gültige Verträge mit Ihren Vertragspartnern abzuschließen und Ihre Projekte aus rechtlicher Sicht stets auf der sicheren Seite zum Erfolg zu führen.

Erfahren Sie hier mehr über die einzelnen Rechtsbereiche sowie deren Sinn und Zweck.

 

Wenn Sie in einem oder mehrerer dieser Rechtsbereiche eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie unsere Fachanwaltskanzlei gerne persönlich. Wir freuen uns auf Sie!

Privates Baurecht:

Das Private Baurecht regelt die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander nach Gesetz oder durch vertragliche Einigung, die vom Gesetz abweichen kann.

Öffentliches Baurecht:

Das Öffentliche Baurecht ist jener Teil des öffentlichen Rechts, der sich mit dem Bauwesen beschäftigt und Teil des Baurechts ist.

Es teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht auf (z. B. eine Baugenehmigung).

Werkvertragsrecht:

Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt, die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nicht körperlicher Art und der Besteller schuldet als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn.

Architekten- Honorarrecht:

Das Architekten-Honorarrecht setzt sich zusammen aus Dienstleistungsrecht (z.B. Besprechung mit Ihrem örtlichen Bauamt) und Werkvertragsrecht, weil der Architekt eine genehmigungfähige Planung schuldet, zusammen. Das Honorar richtete sich früher zwingend nach den Tarifen der HOAI, ob dies nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs so bleibt, muss abgewartet werden.

Architekten-

Haftungsrecht:

Im Architekten-Haftpflichtrecht geht es um die Frage, wann, wem und in welchem Umfang der Architekt für Fehler seiner Leistungen haftet (Planungsfehler, Fehler bei der Bauüberwachung).

Sichern Sie Ihre Bauplanung gegen Fehler und ungültige Ansprüche Dritter ab! Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung zum Baurecht.

0234 963250
Share by: